Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Gesamtbetrages das lebenslange private Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere sind vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. für die Durchführung des Fotoshootings erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und der Fotografin Zutritt zu den vereinbarten Räumlichkeiten zu verschaffen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.1 Wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflicht verletzt, ist die Fotografin berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fotografin die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der genannten Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Fotografin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch der Fotografin auf Ersatz der ihr durch die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber räumt der Fotografin die für die Erstellung der Fotos erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte für die Ablichtung von Sachen sowie die Rechte am eigenen Bild für die Ablichtung von Personen. Der Auftraggeber erklärst sich insbesondere damit einverstanden, dass die Fotografin ihn/sie für den vereinbarten Zweck fotografiert. Soweit für den vereinbarten Zweck auch andere Personen fotografiert werden sollen, ist der Auftraggeber für die hierfür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.
3.1 Der Auftraggeber räumt der Fotografin ferner die für die Bearbeitung und Bearbeitung der Fotos erforderlichen Rechte ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein.
3.2 Der Auftraggeber stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte ihr gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vom Auftraggeber beauftragten Fotografien geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt die hierbei notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fotografin im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Bei Hochzeitsreportagen mit einer vereinbarten fotografischen Begleitdauer von mehr als sechs Stunden stellt der Auftraggeber der Fotografin kostenfrei eine angemessene Mahlzeit sowie ausreichend alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Die Verpflegungspause wird nach Möglichkeit mit dem Ablauf der Hochzeit abgestimmt, sodass wichtige Programmpunkte und besondere Momente möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die konkrete Gestaltung und der Zeitpunkt der Pause werden vor Ort in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
Sollte trotz vorheriger Abstimmung keine Möglichkeit bestehen, eine angemessene Mahlzeit einzunehmen und eine Pause zu machen, ist die Fotografin berechtigt, die fotografische Begleitung vorübergehend zu unterbrechen und den Veranstaltungsort zu verlassen, um sich selbst mit Verpflegung zu versorgen. Die vorübergehende Unterbrechung der fotografischen Begleitung zur Selbstverpflegung führt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung. Die vereinbarte Endzeit der fotografischen Begleitung bleibt hiervon unberührt; ein Anspruch auf Verlängerung der Begleitzeit aufgrund der Unterbrechung besteht nicht.
Für die fotografische Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet eine Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden in dem schriftlichen Angebot mitgeteilt bzw. schriftlichen Vertrag vereinbart.
Die Originaldateien (RAWs) sowie die bearbeiteten Bilder werden von der Fotografin für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nach der finalen Übergabe aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können die Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden. Eine spätere Bereitstellung kann nicht garantiert werden. Die Herausgabe unbearbeiteter RAW-Dateien ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Fotografin behält sich vor, die fotografische Tätigkeit einzustellen oder nicht durchzuführen, sobald während der Veranstaltung Laser eingesetzt werden, die eine Gefahr für die Kamera- oder Fotoausrüstung darstellen können.

